Schwäbisch-Alemannische Demokratie
60 Jahre Aufruf und Programm von Otto Feger

Afang 1946 isch im Otto Feger si "Schwäbisch-Alemannische Demokratie - Aufruf und Programm", e Wärk mit 239 Sitte, rüskumme. In däm Ufruef het dr Feger gforderet, ass mer e autonome alemannische Staat in Südweschte vu Ditschland soll grinde un so d Konsequänze üs Brejßetum un Faschismus soll ziäge. Dr Feger un si Brogramm hän sich nit kenne dursetze. S isch aber drwärt, ass es vu dr Alemanne im Gedächtnis bhalte wird, aü wämmer nit in jedem einzelne Punkt ka zustimme. Dr Harald Noth het im Feger sini Gedanke im AlemannenSpiegel 1996 vorgstellt, was jetz folgt, isch e unveränderete Abdruck.

Das alte Alemannien

 Otto Feger beginnt seinen programmatischen Aufruf mit einem Rückblick über die alemannische Geschichte. In den 200 Jahren vor Hitler war die deutsche Geschichtsschreibung von der Sehnsucht nach einem starken deutschen Einheitsstaat geleitet; ihre Ergebnisse waren dementsprechend. Von dieser Einstellung hat sich Feger befreit; er kommt daher zu einer ganz anderen Wertung der südwestdeutschen Kleinstaaterei. Diese zeichnete sich seines Erachtens nämlich meistens aus durch: das Streben nach Freiheit (nach innen und außen), keine Eroberungspolitik; relativer materieller und kultureller Wohlstand, Zusammenhang durch Bündnisse (von Städtebünden bis zu Bauernbünden), kein Zentralismus.

 Die Entwicklung der Schweiz ist für Feger ein "Ausfluß der gesamtalemannischen Entwicklung" und es sei lange reiner Zufall gewesen, daß nicht weitere Teile Südwestdeutschlands schweizerisch wurden; von der inneren Verfassung her hätten sie es werden können.

Das Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit ist für Feger geschichtlich erwiesenes alemannisches Wesenselement, das freilich in der jüngeren Geschichte zum Teil überdeckt werden sollte.

 Die Verpreußung Alemanniens

 Die Wende kommt für Feger mit dem Aufstieg des preußischen Staates und der Neuordnung Europas durch Napoleon. Der preußische Staat zertrat systematisch jegliche politische und persönliche Freiheit und breitete sich konsequent aus - zunächst in Deutschland, dann - 1914 und 1939 - in der Welt. Gegen diese Entwicklung hatte sich der Süden gestemmt, solange es ging: "Osterreicher und Alemannen kämpften gemeinsam gegen den Geist Preußens von 1740 immer wieder bis 1866, wo beide unterlagen."

Baden und andere süddeutsche Länder wurden 1871 ins (preußisch-) Deutsche Reich integriert, gleichgeschaltet und entmündigt. Badische bzw. alemannische Politik war erst wieder gefragt, als es galt, nach dem 1. Weltkrieg den Karren aus dem Dreck zu ziehen, wohin ihn die preußische Führung gefahren hatte: Prinz Max von Baden sollte als Kanzler die Demokratie einführen; der Württemberger Erzberger hatte den Waffenstillstand zu vereinbaren. Weitere undankbare Aufgaben erfüllten an höchster Stelle der Badener Ebert und die Alemannen Fehrenbach und Wirth.

"Die Führung geriet dann erneut in norddeutsche Hände. Der Südwesten wurde wieder zur Provinz, und der Zentralismus entwickelte sich stärker denn je. In Gesetzgebung und Verwaltung blieben den 'Ländern', wie sie jetzt hießen, keine nennenswerten Kompetenzen mehr; die Berliner Ministerien entschieden alles. Die Weimarer Republik war in dieser Hinsicht unglücklich aufgebaut."

 Großherzogtum Baden - die unglücklichste Schöpfung Napoleons

 Die Gleichschaltung Badens zu einem dieser machtlosen Länder hat ein langes Vorspiel; schon die Gründung des Großherzogtums Baden 1805/6 war für Feger "die wohl unglücklichste Schöpfung Napoleons". Die Großherzöge bemühten sich, die äußerst heterogenen Teile Badens gleichzuschalten, wollten ein badisches "Nationalgefühl" schaffen und eiferten dabei bewußt dem preußischen Vorbild nach. Parlamente, Stände, Bürgerräte, Volksgerichte, Bauern-, Dorf- und Talrechte wurden beseitigt, an ihre Stelle trat "der Beamte, der Staatsdiener, der restlos vom Ministerium abhängig war, von ihm ernannt, besoldet, befördert, im Lande herum versetzt und schließlich pensioniert wurde und auf Fortkommen, Rangerhöhung, Gehaltsverbesserungen, Orden und ähnliche wesentliche Dinge nur zu rechnen hatte, wenn er ein gefügiges Werkzeug der Allerhöchsten Hand und Ausführer Höchstihrer Intentionen war. Löckte er wider den Stachel, so wurde er strafversetzt, entlassen oder eingesperrt."

"Es wäre ein Wunder gewesen, wenn sich das in der Tradition der Freiheit erzogene alemannische Volk dies hätte gefallen lassen. So wurde der Südwesten die Heimat der radikalen Richtung des deutschen Liberalismus. (...) Als 1848 der Funke der französischen Revolution auch über der Rhein hinüber zündete, war Baden das Land, das sich am einheitlichsten und am nachdrücklichsten erhob." Der großherzöglichen Herrschaft ward jedoch Rettung zuteil: "Preußisches Militär griff schließlich ein zur Beseitigung der unzeitgemäßen badischen Demokratie."

 Nach dem Staat und dem Krieg Hitlers: Jetzt reicht's!

 Die Frage, wie konnte Hitler an die Macht kommen, spielt für Feger eine entscheidende Rolle. Die Prinzipien des Nationalsozialismus stehen, so Feger, mit den Traditionen der deutschen Geschichte im allgemeinen "in unvereinbarem Widerspruch." Die Ideale des preußischen "absoluten Beamten- und Offiziersstaates" beißen sich mit dem Nazismus jedoch nicht. Und die an demokratisches Denken wenig gewöhnten Menschenmassen des Nordens und Ostens haben für Hitlers Wahlerfolg denn auch den Ausschlag gegeben; der Süden und Westen wurden majorisiert. So führt eine konsequente Entwicklung vom Aufstieg Preußens über die Einverleibung und Gleichschaltung der Kleinstaaten des Südens und Westens bis zu Hitler und zum Zusammenbruch 1945.

Feger schreibt sein Buch, sein Programm in einem Deutschland in Trümmern; es herrschen Hunger und Elend. Zahlreiche Familien waren dezimiert. Die Lage wurde, namentlich im alemannischen Südwesten, durch Beschlagnahmungen der französischen Truppen und durch Abgabeverpflichtungen an die französische Militärregierung noch verschärft. Ein Ende war nicht absehbar. Diese Suppe, die der preußisch-deutsche Zentralstaat, in seiner Vollendung durch Hitler, eingebrockt hat, sollte der Südwesten nicht einfach mit auslöffeln. Feger schreibt: "Es darf nicht wieder die uns angeborene demokratische Tradition beseitigt werden durch eine Mehrheit des Ostens mit autokratischer Überlieferung. Es darf nicht wieder unser Land in den Krieg gestürzt werden, wenn es Frieden will. Es darf nicht wieder der Westen bluten müssen, weil der Osten Polen erobern will. Es darf nicht wieder eine von Berlin aus dirigierte Gestapo jedes freie Wort des Südens unterdrücken, eine von Berlin beherrschte SS die Bevölkerung des Südwestens terrorisieren. Es darf nicht mehr eine Mehrheit des Nordens den Südwesten ins Verderben stürzen."

Die Folgerung für Feger ist ein demokratischer, politisch und wirtschaftlich autonomer (gemeint ist: selbständiger) schwäbisch-alemannischer Staat im Südwesten.

 Hochverrat an der deutschen Sache?

 Diese Forderung ist - in der keineswegs vom Erdboden verschwundenen nazistischen Terminologie - "Hochverrat an der deutschen Sache". Mit solchen Einwänden muß sich Feger 1945/46 auseinandersetzen. "Das Reich, der Staat aller Deutschen, nach langen Jahrhunderten politischer Ohnmacht, nach den sehnsüchtigen Träumen von Generationen der Besten endlich durch die kühne Tat eines Großen geschaffen - ist das nicht eines der wenigen Erbstücke, die uns jetzt nach der Katastrophe noch verbleiben? Darf man das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen, durch die Waffenkameradschaft von drei Kriegen gehärtet, in diesem Augenblick schärfster Belastung zerreißen?" So formuliert Feger eines der Bedenken der Gegenseite.

Mit dem Ausscheren Alemanniens wäre Deutschland als Großmacht erledigt; es würden dem Beispiel vielleicht andere deutsche Landschaften folgen. Feger hofft es und meint: Warum auch nicht? Es ist doch sowieso erledigt. Und er führt vor Augen, daß es dem gemeinen Mann im großmächtigen Deutschland niemals besser ging als einem Schweizer oder Holländer.

 Fegers schwäbischalemannischer Staat

 Das Staatsgebiet

 Das autonome Staatswesen, das Feger vorschwebte, hätte den alemannischen Teil Badens und Württembergs umfassen sollen; die Zugehörigkeit Bayrisch-Schwabens und strittiger Gebiete im fränkisch-alemannischen Grenzsaum wäre durch Volksabstimmung zu klären gewesen. Die Hauptstadt des Staates hätte Rottweil am Neckar sein können, oder auch Sigmaringen oder Donaueschingen. "Durch die Wahl einer Mittel- oder Kleinstadt wäre die Tendenz zur Entstehung von großen Zentralverwaltungen, Todfeinden jeder wahren Demokratie, wirksam entgegengearbeitet."

Die territoriale Gliederung hätte naturräumlichen und historischen Gegebenheiten folgen sollen, Feger schwebten "Landschaften" vor wie Ortenau, Breisgau, Markgräflerland, Hegau-Linzgau usw., Einheiten, die der Bürger überschauen kann.

 Die Verfassung

 Die Staatsverfassung, die Feger 1946 für Alemannien vorschlägt, ist dem Grundgesetz, das die Bundesrepublik Deutschland 1949 bekommen sollte, in verschiedenen Punkten gar nicht so unähnlich, sieht man es äußerlich. Er schlug ein Zentralparlament mit zwei Kammern vor; die erste Kammer wäre in direkter Volkswahl zu wählen. "In der anderen Kammer sitzen die Vertreter der Landschaften, gewählt durch deren Parlamente; daneben sollten aber wohl auch die großen Städte, die Konfessionen, die Hochschulen, die Gewerkschaften darin vertreten sein (...)." Gesetze bedürften der Zustimmung beider Kammern.

Die Landschaften hätten selbst wieder Parlamente, die alles, was dezentral regelbar ist, regeln würden. Die Dezentralität der Entscheidungen sollte, wo möglich, schon auf der Ebene der Kommunen beginnen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Grundgesetz. Zahlreiche Entscheidungen z.B. für den Breisgau, die heute in Stuttgart, Bonn oder gar Brüssel fallen, würden in Fegers autonomem Alemannien im Breisgau selbst, in dessen Parlament oder in dessen Kommunen fallen und soweit wie möglich auch durch Breisgauer ausführende Organe umgesetzt werden.

Die Ähnlichkeit mit der Bundes- und den kantonalen Verfassungen der Schweiz fällt hier schon ins Auge, und dies noch mehr, wenn man bei Feger liest: "Wichtig ist die weitgehende Einschaltung des Volkes in die Gesetzgebung. Wichtige Vorlagen, wichtige Gesetze, müßten stets dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden; darüberhinaus alles, was durch Volksbegehren (Initiative) oder durch eine starke Parlamentsminderheit gefordert wird. Bei Volksabstimmungen müßte sowohl die Mehrheit der Stimmen als auch die Mehrheit der Landschaften zusammentreffen. Damit wäre ein Übergewicht der Großstädte über schwächer bevölkerte Landschaften vermieden."

Feger hatte bei seinen Vorschlägen die Fehler der Weimarer Verfassung und den Niedergang der Republik vor Augen; er beschäftigt sich in seinem Aufruf intensiv damit.

 Reform in Verwaltung ...

 Nun gibt Feger zu bedenken, daß "eine Verfassung noch so republikanisch sein mag wie sie will; sie regelt den Rhythmus des politischen Lebens nur sehr im großen. Der Alltag wird weitgehend durch den Charakter der Verwaltung bestimmt. Durch sie lernt der Bürger den Staat kennen, von ihr hängt es ab, ob er zu seinem Staat in ein gutes Verhältnis kommt." Feger hält daher eine breit angelegte Reform der Verwaltung und der Justiz für unumgänglich.

Der Staat muß für Feger zur Sache des Bürgers werden. So verlangt er die "Loslösung einer größeren Anzahl von Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen aus dem Beamtenkörper und ihre Übertragung an ehrenamtlich oder nebenamtlich tätige Bürger"; dies habe neben der finanziellen auch erzieherische Bedeutung, der Bürger erhalte Einblick in das innere Leben des Staates. An den unteren Stellen, bei den Gemeinden, den Bezirken, den Landschaften" solle der Staatsbürger "in weitem Umfang seine Beamten wählen, vor allem die leitenden."

Diese Ansichten mußten aufhorchen lassen, nicht nur 1946, als die preußische, von den Nazis weitergetriebene Verwaltungstradition gescheitert war. Sie lassen auch heute, in einer Zeit der Politik- und Staatsverdrossenheit, aufhorchen. Nicht anders seine Ausführungen zur Justiz:

Die obwaltende Juristensprache sieht Feger als Herrschaftssprache an. "Wir brauchen ein Recht, das vom Bürger ohne Spezialausbildung verstanden wird. Das Recht soll lesbar sein, soll ein Volksrecht, nicht ein Juristenrecht sein." Dann müsse das Recht vereinfacht werden; dies sei Voraussetzung dafür, daß der Bürger an der Handhabung des Rechts beteiligt werden könne. Die gesamte Bagatellgerichtsbarkeit könne man aus der Hand der Fachjuristen herausnehmen und dem Laienrichter überlassen. "Ein Kollegium von drei oder fünf ehrenamtlichen, von der Gemeinde gewählten Richtern wird schließlich immer noch soviel Weisheit aufbringen als ein junger Assessor als Einzelrichter."

 ... und Kulturwesen

 Der Nationalsozialismus hat die Erziehung, das Schulwesen mehr als alle anderen Zweige staatlicher Tätigkeit in seinem Sinne geformt. Jetzt müßten die Menschenrechte, der Frieden, die Freiheit im Mittelpunkt des Interesses stehen. "Die Betonung des sittlichen Moments muß alle Zweige der allgemeinen Volksaufklärung, insbesondere den Schulunterricht beherrschen."

 Im Vordergrund sollte auch die staatsbürgerliche Erziehung stehen, in der die Schüler demokratisches Denken erlernen und zur Teilnahme am Staat befähigt werden. Landeskundlicher und heimatkundlicher Unterricht sollte zu einer "organischen Entwicklung auf Grund des Gewachsenen" führen.

Hier plädiert Otto Feger auch für die Mundartpflege in der Schule und in der Öffentlichkeit (siehe Kasten).

 Mundartpflege

 "In ihr ist wertvolles Material der Stammeseigenart zu schützen. Unter keinen Umständen darf die Mundart in der Schule oder in der Öffentlichkeit gegenüber der Schriftsprache diffamiert werden. Die mundartliche Literatur soll auch im Unterricht ihren guten Platz bekommen - warum eigentlich nicht auch im Aufsatz? Noch wichtiger wäre es, wenn die Mundart im öffentlichen und halböffentlichen Leben wieder zu Ehren käme. Ansprachen und Vorträge in der Mundart würden auch in der Sprache zurück zum Bodenständigen führen. Die Schriftsprache würde darunter nicht leiden; man hat in früheren Zeiten trotz stärkerer mundartlicher Bindung als heute ein sehr gutes Deutsch geschrieben."

aus: Otto Feger, Schwäbisch-Alemannische Demokratie, S. 183.

Die Wirtschaft

 Was wäre ein Staat ohne funktionierende Wirtschaft? Man warf Feger vor, sein Alemannien wäre mangels Rohstoffen nicht lebensfähig. Feger wies diese Ansicht zurück; mit ihr hatten schon die Nazis argumentiert, um zu beweisen, daß ihr Deutsches Reich zu klein sei. Es gibt genügend mittlere Staaten von ähnlicher Struktur wie Alemannien, die sich im Handel erwerben, was sie nicht haben. Auch bisher habe der Südwesten Deutschlands seine Ruhrkohle und seine ausländischen Waren nicht umsonst bekommen. Man hat von jeher dafür eingetauscht, was man selbst geschaffen hat. "Die wichtigsten Exportartikel [Alemanniens, H. N.] für den deutschen und außerdeutschen Markt sind aber technisches Können und handwerkliche Präzision in der Verarbeitungs- und Veredelungsindustrie; Dinge, bei denen es auf anderes ankommt, als auf große Rohstoffmassen, und die künftig genau so geachtet und geschätzt sein werden wie bisher."

Zu den Vorteilen Alemanniens gehöre, daß die Landwirtschaft, Industrie und Handel in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen; die enge Verflechtung der städtischen Wirtschaft mit der Landwirtschaft sei geradezu alemannische Tradition. Und: "Alemannien ist nie das Land der Scharfmacher gewesen. Die sozialen Kämpfe wurden hier in der Regel ohne Schärfe ausgefochten, wenn es überhaupt zu Kämpfen kam."

Ein ökologisches Bewußtsein, wie es heute in mehr oder weniger weiten Kreisen herrscht, war 1946 auch bei Vordenkern wie Feger noch nicht verbreitet. Doch hätte Fegers Programm durchaus ökologisch gewirkt, so, wenn er meint: "Diese gesunde Struktur soll nach Möglichkeit erhalten bleiben und gefestigt werden. Eine Großindustrie sollte nur zugelassen werden, wenn es nicht zu umgehen ist. Neue Großstädte wären tunlichst zu vermeiden. Dann werden wir auch die Volkswirtschaft vor sozialen Erschütterungen bewahren, die wir in den nächsten Jahren nicht brauchen können."

Nächste Folge: "Schwäbisch-Alemannische Demokratie und Europa"

Dritte Folge: "Ein Staat der Alemannen nur für die Alemannen?"

Vierte Folge: "Fegers Alemannien-Plan - Widerstände und Scheitern".